· 

Trockenheit führt zu Waldbrandschutz-Verordnung

Aufgrund der Trockenheit hat sich die Gefahr für Waldbrände erhöht. Anbei eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck: Jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

 

Gültigkeit der Verordnung: 22. Juni bis 31. Oktober 2021

  

Text: C. Stoxreiter, Bild: BH Vöcklabruck